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Die Untersuchungshaft gem?? § 112 Abs.3 StPO. Ein problematischer Haftgrund? Stand 2003【電子書籍】[ Veit Busse-Muskala ]

<p>Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte - gut, FernUniversit?t Hagen (Institut f?r juristische Weiterbildung), Veranstaltung: Wahlstation Strafrecht f?r Referendare, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Untersuchungshaft (nachfolgend: U-Haft) ist die auf Grund eines richterlichen Haftbefehls durchgef?hrte beh?rdliche Verwahrung des Beschuldigten zur Verwirklichung eines Haftzweckes. Sie gilt als das wohl sch?rfste Zwangsmittel der StPO oder - wie es von Hassemer formuliert wurde - ist die U- Haft eine 'Freiheitsberaubung gegen?ber einem Unschuldigen'. Den Zweck der U- Haft beschreibt der Gesetzgeber ausdr?cklich in Nr. 1 Abs. 1 UVollzO. Danach soll sie die Durchf?hrung eines geordneten Strafverfahrens gew?hrleisten oder der Gefahr weiterer Straftaten begegnen, indem der Beschuldigte sicher verwahrt wird. Die U-Haft ist Mittel zur Durchsetzung des staatlichen Anspruches auf vollst?ndige Aufkl?rung der Tat und rasche Bestrafung des T?ters und zur Gew?hrleistung der sich dem Verfahren u.U. anschlie?enden Strafvollstreckung. Dieser Ziel- und Zwecksetzung stehen aber tiefe Einschnitte in die Rechte des Beschuldigten gegen?ber. Die vollst?ndige Entziehung der pers?nlichen Fortbewegungsfreiheit durch Einweisung in eine U-Haftanstalt greift erheblich in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG und stellt eine Durchbrechung der Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK dar. Daher erfordert die Anordnung der U-Haft eine strenge Einzelfallabw?gung der jeweils betroffenen Rechte im Verh?ltnis zum erstrebten Zweck. Die Anordnung von U- Haft erfordert gem. § 112 Abs. 1 S.1 StPO das Vorliegen eines Haftgrundes. Einen solchen stellt u. a. der seit jeher umstrittene § 112 Abs. 3 StPO dar. Die nachfolgende Arbeit soll sich daher mit den Problemen des 'Haftgrundes der Tatschwere' besch?ftigen, indem die historische Entwicklung dargestellt sowie rechtsdogmatische und kriminalpolitische Fragen er?rtert werden, ferner eine empirisch vergleichende Kurzdarstellung aufgezeigt wird sowie letztlich alternative L?sungsans?tze herausgearbeitet werden. Zun?chst erfolgt eine Kurzdarstellung der Dogmatik des U-Haft Rechts, um die richtige Verortung der Problematik gew?hrleisten zu k?nnen.</p>画面が切り替わりますので、しばらくお待ち下さい。

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